Ab 21.07.2019 gilt europaweit die EU-Prospektverordnung. Sie soll für mehr Anlegerschutz sorgen: durch bessere Informationen bei Angebot und Zulassung im Wertpapierhandel an den Börsen. Die vom Bundestag dazu beschlossenen innerstaatlichen Änderungen hat der Bundesrat am 07.06.2019 abschließend gebilligt. Zahlreiche Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes, die nun direkt in der EU-Verordnung geregelt sind, können damit wegfallen. Großbritannien kann […]