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Weihnachtsfeier

Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen

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Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Dies stellt das Kölner Finanzgericht (FG) klar.