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Weihnachtsfeier

Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen

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Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Dies stellt das Kölner Finanzgericht (FG) klar. Die Klägerin plante Ende 2016 die Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses als Weihnachtsfeier. Nach dem Konzept des Veranstalters durfte jeder Teilnehmer unbegrenzt Speisen und Getränke verzehren. Von den ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmern sagten zwei […]