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Warenspenden von Einzelhändlern

Warenspenden von Einzelhändlern an gemeinnützige Organisationen

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) begünstigt Warenspenden von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sind, an gemeinnützige Organisationen in umsatzsteuerlicher Hinsicht: Die Warenspenden werden nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterworfen. Dies gilt für Spenden, die im Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.12.2021 geleistet wurden bzw. werden.