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Vermögen

Nießbrauchrecht an land- und forstwirtschaftlichem Betrieb ist kein erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen

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Für den Erwerb eines Nießbrauchrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht in Anspruch genommen werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.