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Vaterschaft

Vaterschaft nach Embryonenspende ist anfechtbar

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Die Anfechtung der Vaterschaft für ein im Wege der – in Deutschland unzulässigen – Embryonenspende gezeugtes Kind ist möglich, wenn der Anfechtende nicht in den konkreten Befruchtungsvorgang eingewilligt hat und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits zuvor gescheitert war. Dies hat das OLG Frankfurt am Main entschieden.