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Umbettung

Urne der Mutter: Kein Anspruch auf Umbettung in Reihengrab vorverstorbenen Vaters

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Ein Mann, der die Urne seiner Mutter in das Reihengrab seines bereits Jahrzehnte zuvor vorverstorbenen Vaters hatte umbetten wollen, ist mit seiner diesbezüglichen Klage gegen die Stadt Aachen gescheitert. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hielt die Klage sowohl für unzulässig als auch für unbegründet.