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Überlassung eines Handys

Ankauf und Überlassung eines Handys durch den Arbeitgeber

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Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer ein Mobiltelefon zur Nutzung steuerfrei überlassen, welches er zuvor verbilligt vom Arbeitnehmer gekauft hat. Eine derartige Gestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich.