Wenn die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit verursacht, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, eine Berufskrankheit. Vielmehr müsse sie in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davor stehen, so das LSG Bayern. Hierfür fehle es im Fall […]
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