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Strafe

Einbürgerung scheitert bei Unbeachtlichkeit der verhängten Strafe nicht an zusätzlicher Entziehung der Fahrerlaubnis

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Bleibt eine strafgerichtliche Verurteilung – zum Beispiel wegen einer Verkehrsstraftat – wegen der geringen Höhe der verhängten Geld- oder Bewährungsstrafe bei der Anspruchseinbürgerung außer Betracht, kann die zusätzlich (unselbstständig) angeordnete Maßregel der Besserung und Sicherung (hier: Entziehung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilungssperre, §§ 69, 69a Strafgesetzbuch – StGB) der Einbürgerung nicht entgegengehalten werden. Das hat das […]