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Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht

Billigkeitsregelungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht verlängert

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aufgrund der anhaltenden Corona-Krise einzelne, bereits bestehende coronabedingte Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene bis zum 31.12.2022 verlängert.

Billigkeitsregelungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht

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Das Bundesfinanzministerium hat die Anwendung seiner aufgrund der Corona-Krise getroffenen Billigkeitsregelungen im Bereich des Spenden- und Gemeinnützigkeitsbereichs auf den 31.12.2021, d. h. um ein Jahr verlängert.