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Spekulationsteuer

Spekulationsteuer bei Verkauf selbstgenutzten Eigenheims: Nicht auf häusliches Arbeitszimmer

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Der Gewinn aus dem Verkauf selbstgenutzten Wohneigentums ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden.