Eine Enteignung stellt kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) dar und führt deswegen nicht zu Spekulationssteuer. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden. Der Kläger war Eigentümer eines Grundstücks. Nach Durchführung eines Bodensonderungsverfahrens erließ die Stadt in Bezug auf das Grundstück einen Sonderungsbescheid gegenüber dem Kläger, infolgedessen das Eigentum gegen Zahlung […]