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Spekulationssteuer

Enteignung löst keine Spekulationssteuer aus

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Eine Enteignung stellt kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) dar und führt deswegen nicht zu Spekulationssteuer. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.