Weil er über zwei sozial geförderte Wohnungen verfügt, hat das Amtsgericht (AG) München einen 40-Jährigen dazu verurteilt, die von ihm seit März 2000 für zuletzt 403,27 Euro warm gemietete Eineinhalb-Zimmer-Sozialwohnung in München-Am Hart zu räumen und an die klagende Wohnungsbaugesellschaft herauszugeben.
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