Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Schwerbehinderte nach § 164 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX (bis 31.12.2017: § 81 Absatz 4 SGB IX) von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen. Dies gebe schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungsgarantie, hält das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest. Der Arbeitgeber könne eine unternehmerische […]
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