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Schuldzinsen

Abzugsverbot für Schuldzinsen: Begrenzung auf Entnahmenüberschuss

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Beim Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Schuldzinsen ist die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen. Das hat der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung zu § 4 Absatz 4a EStG entschieden. Nach § 4 Absatz 4a EStG sind – unter den dort im Einzelnen bezeichneten Voraussetzungen – betrieblich veranlasste Schuldzinsen nicht abziehbar, sondern dem Gewinn […]