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Schulbücher

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen

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Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat erstmals obergerichtlich entschieden, dass Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen sind. Geklagt hat eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die Hartz-IV-Leistungen bezog. Ihren waren Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern (135,65 Euro) – die von der Schule nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise zur Verfügung gestellten werden – […]