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rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe

Erbschaftsteuer: Einkommensteuer für rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe

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Die Einkommensteuer, die aufgrund einer von den Erben nach dem Tod des Erblassers und Betriebsinhabers rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe entsteht, ist keine erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeit. Sie mindert daher nicht die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.