Der Träger einer Zusatzversorgung kann bei einer scheidungsbedingten Teilung des Rentenanrechts nicht ohne Weiteres den Ehegatten eines Versicherten in einen anderen Tarif verweisen. Die Regelung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Fall der Scheidung eines pflichtversicherten Mitglieds (§ 44 Absatz 3 der Satzung) sei nichtig, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. […]
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.