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Reinvestitionsfrist

Reinvestitionsfrist für die Rücklage für Ersatzbeschaffung

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Reinvestitionsfrist für die Rücklage für Ersatzbeschaffung um ein Jahr verlängert, falls die Frist an einem nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 liegenden Bilanzstichtag ablaufen würde. Unternehmer haben damit ein Jahr mehr Zeit, die Ersatzbeschaffung durchzuführen. Die Verlängerung erfolgt vor dem Hintergrund der Corona-Krise.