Die Finanzverwaltung hat aufgrund der Corona-Krise den Schutz der Steuerzahler bei Steuernachzahlungen und -vorauszahlungen sowie im Fall einer Vollstreckung erneut verlängert. Die bisherigen Schutzmaßnahmen, die bis zum 30.9.2021 galten, werden auf Antrag nun bis zum 31.3.2022 verlängert. Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte zuletzt im März 2021 Erleichterungen bei Steuernachzahlungen und Vorauszahlungen sowie Vollstreckungsschutz aufgrund der […]