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Refinanzierungszinsen

Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen nicht als Werbungskosten abziehbar

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Verzichtet ein Gesellschafter unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen, um deren Eigenkapitalbildung und Ertragskraft zu stärken, sind bei ihm weiterhin anfallende Refinanzierungszinsen nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) hervor. Die nunmehr durch die Beteiligungserträge veranlassten Refinanzierungszinsen […]