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rechtliche Maßnahmen

Rechtliche Maßnahmen in der Corona-Krise

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1. Änderungen beim Kurzarbeitergeld Aufgrund der Corona-Krise wurden Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) beschlossen. Die Regelungen gelten mit Wirkung zum 1.3.2020 und sind bis zum 31.12.2020 befristet.