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Pflegegeld

Pflegegeld muss nicht genau am ersten Kalendertag des Monats zur Verfügung stehen

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Versicherte haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Pflegegeldes bereits vor dem Monatsersten, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Dies stellt das Sozialgericht (SG) Gießen klar.