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Pflegegeld

Pflegegeld muss nicht genau am ersten Kalendertag des Monats zur Verfügung stehen

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Versicherte haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Pflegegeldes bereits vor dem Monatsersten, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Dies stellt das Sozialgericht (SG) Gießen klar. Der Kläger bezieht Leistungen nach dem Pflegegrad 3. Er klagte mit dem Ziel der Auszahlung des Pflegegeldes jeweils spätestens zum Monatsersten, im Fall eines Feiertags bereits vor […]