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Berufstätigkeit wegen Pflege eines Angehörigen aufgegeben: Jobcenter darf Hartz-IV-Leistungen nicht zurückfordern

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Eine Hartz-IV-Empfängerin, die einen Angehörigen pflegt, darf prüfen, ob ihre Berufstätigkeit mit der Pflege vereinbar ist, ohne Gefahr laufen zu müssen, dass sie bei festgestellter Unvereinbarkeit und Aufgabe der Arbeitstätigkeit Grundsicherungsleistungen zurückzahlen muss. Dies zeigt ein vom LSG Niedersachsen-Bremen entschiedener Fall.