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Mietausfälle

Grundsteuererlass bei Mietausfällen

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In Fällen wesentlicher Ertragsminderung (z. B. wegen Leerstands) kann ein Antrag auf Grundsteuererlass gestellt werden. Hierbei ist in Bezug auf Mietausfälle des letzten Jahres die Ausschlussfrist des 31.3.2020 zu beachten. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag bei den Steuerämtern der Städte und Gemeinden gestellt werden (in den Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig).