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Lohnsteuerpauschalierung

Keine Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung

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Eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung ist nur zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden.

Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung

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Eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung ist nur zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden.