In Fällen der „Leihmutterschaft“ ist eine Adoption des Kindes durch die „Wunschmutter“ nur möglich, wenn die Adoption zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Dies hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main entschieden. Im zu entscheidenden Fall zahlten die miteinander verheirateten Wunscheltern einer ausländischen Institution einen fünfstelligen Betrag dafür, dass diese eine zur Austragung eines Kindes […]