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Leiharbeitnehmerin

Kündigung einer Leiharbeitnehmerin: Fehlende Einsatzmöglichkeit für drei Monate kein Grund

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Die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der dauerhafte Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und einen Tag unterbrochen wird, obwohl ein Beschäftigungsbedarf durchgehend besteht. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Mönchengladbach in einem Fall entschieden, in dem es um die Kündigung der Mitarbeiterin eines Zeitarbeitsunternehmens ging.