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LED

Wird die Straßenbeleuchtung zu LED, zahlt der Anlieger mit

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Liegt das Grundstück eines Anliegers an einer Straße, an der die Kommune Lampenköpfe der Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung umstellt, so darf die Kommune den Bürger daran beteiligen.