Liegt das Grundstück eines Anliegers an einer Straße, an der die Kommune Lampenköpfe der Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung umstellt, so darf die Kommune den Bürger daran beteiligen. Es liege eine „beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung einer Anliegerstraße“ vor, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Das gelte insbesondere dann, wenn die alten Leuchtmittel nach europäischem Recht verboten […]