Eingetragenen Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben umwandeln lassen, kann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft der für Eheleute vorgesehene Splittingtarif zu gewähren sein. Dies jedenfalls meint das Finanzgericht (FG) Hamburg, das gegen sein entsprechendes Urteil allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen hat.