Von einer im Außenbereich genehmigten landwirtschaftlichen Geräte und Lagerhalle gehen keine unzumutbaren Störungen für ein am Ortsrand gelegenes Wohngrundstück aus. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden. Der klagende Eigentümer eines Wohngebäudes wandte sich gegen die den beigeladenen Landwirten (Acker- und Weinbau) erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerhalle auf einer Außenbereichsfläche. Diese […]