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Klebstoffreste

Gefahrstoffverordnung: Nach Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge dürfen asbesthaltige Klebstoffreste nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden

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Gefahrstoffverordnung: Nach Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge dürfen asbesthaltige Klebstoffreste nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden Im Rahmen der Sanierung asbesthaltiger Fußbodenbeläge darf der ebenfalls asbesthaltige Klebstoff, mit dem die Beläge auf dem Untergrund befestigt waren, nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden. Dies stellt das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg klar.