Eine Klage kann nicht wirksam mit einer einfachen E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist, wie das Finanzgericht (FG) Köln klarstellt. Der Kläger hatte beim FG Köln per E-Mail ohne Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur Klage erhoben. Der E-Mail war im Anhang eine pdf-Datei beigefügt, […]