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Klageerhebung

Klageerhebung: Beim Finanzgericht nicht mit einfacher E-Mail

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Eine Klage kann nicht wirksam mit einer einfachen E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist, wie das Finanzgericht (FG) Köln klarstellt.