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Kindergeldantrag
Sechsmonatsfrist bereits bei Festsetzung des Kindergeldes zu beachten
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rückwirkende Festsetzung
Eine rückwirkende Festsetzung von Kindergeld ist bei Kindergeldanträgen, die ab dem Jahr 2018 gestellt wurden, nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung zulässig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden.