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keine Dreitagesfiktion

Übermittlung eines Briefs durch privaten Dienstleister, der seinerseits Subunternehmer beauftragt: Keine Dreitagesfiktion

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Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die Zugangsfiktion bei Übersendung einer Einspruchsentscheidung durch einen privaten Postdienstleister, der zur Briefbeförderung einen weiteren Subunternehmer zwischenschaltet, nicht gilt.