Gerichte dürfen Verträge, die ausländischem Recht unterliegen, nicht nach deutschem Recht auslegen. Sie müssen daher nicht nur die aus ländischen Rechtsnormen, sondern auch deren Anwendung in der Rechtspraxis ermitteln und haben hierfür gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
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