Trägt ein Grundstückseigentümer konkrete Umstände vor, nach denen der im Rahmen der Grundsteuerreform festgestellte Grundsteuerwert den Wert seines Grundstücks erheblich überschreiten und ein entsprechender Nachweis durch ein Sachverständigengutachten geführt werden könnte, ist Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids zu gewähren.
Unabhängig von dem jeweiligen Reformmodell müssen bei der Reform der Grundsteuer noch weitere Parameter beachtet werden. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/3821) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/3623) auch die Adressdaten in den Datenbeständen der Finanzämter. Diese Adressdaten seien überwiegend nicht aktuell.