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Grundsteuer C

Grundsteuer C nur nach Reform möglich

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Die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Flächen auf Basis der jetzigen Einheitsbewertung ist nicht möglich. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (BT-DRs. 19/3077) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/2640), das Bundesverfassungsgericht habe die Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke in den alten Ländern als nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar bezeichnet.