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gleichgeschlechtliche Lebensgefährten

Private Krankenversicherung: Keine Kindernachversicherung für Kind des gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten

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In der privaten Krankenversicherung besteht nach dem Gesetz und den einschlägigen Versicherungsbedingungen grundsätzlich die Möglichkeit, ein neugeborenes Kind in den für einen Elternteil bestehenden Vertrag einzubeziehen, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der Geburt mindestens drei Monate besteht und der Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird (so genannte Kindernachversicherung). Dies gilt allerdings […]