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Gewerkschaftsausschluss

Gewerkschaftsausschluss muss umgehend oder darf gar nicht mehr erfolgen

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Eine Gewerkschaft kann nur dann ein Mitglied aus wichtigem Grund ausschließen, wenn sie den Ausschluss in angemessener Zeit nach Kenntnis der Gründe beschließt. In diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, ein halbes Jahr sei zu lang.