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Geldwechselgeschäft

Beruflich veranlasstes Geldwechselgeschäft: Bezug von Falschgeld kann zu Werbungskostenabzug führen

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Ein im Vertrieb auf Provisionsbasis beschäftigter Arbeitnehmer, der im Zuge eines einem Maschinenverkauf vorgeschalteten Geldwechselgeschäfts Falschgeld untergeschoben bekommt, kann seinen Schaden steuerlich als Werbungskosten abziehen. Das hat das Hessische FG entschieden.