Das Gebot der Rücksichtnahme beinhaltet in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gießen entschieden und die Nachbarklage eines Ehepaares gegen die Baugenehmigung für ein Fünf-Parteien-Haus auf dem Nachbargrundstück abgewiesen.
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