Das Gebot der Rücksichtnahme beinhaltet in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gießen entschieden und die Nachbarklage eines Ehepaares gegen die Baugenehmigung für ein Fünf-Parteien-Haus auf dem Nachbargrundstück abgewiesen. Das genehmigte Gebäude – und das ist der Hauptangriffspunkt der Kläger – liegt anders als das vorherige, mittlerweile […]