Mit der Zustimmung des Bundesrates ist es amtlich: Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis Ende 2023 verlängert. Darüber hinaus wird die Vorsteuerpauschale für Landwirte ab dem 1.1.2023 von 9,5 % auf 9 % abgesenkt (weitere Einzelheiten hierzu können Sie in der Mandanten-Information 6/2022 nachlesen).
Der Bundestag hat am 22.9.2022 eine Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis Ende 2023 beschlossen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen, Einwände gegen die geplante Regelung sind nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten. Geregelt ist die Änderung im „Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ mit dem u. a. die sog. […]
In der letzten Ausgabe berichteten wir über die befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Speisen in der Gastronomie durch das Corona-Steuerhilfegesetz in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021. Im Zusammenspiel mit der befristeten Steuersatzsenkung durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz für ein halbes Jahr ab dem 1.7.2020 (s. o.), gilt für die Besteuerung sämtlicher Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen […]