Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Entscheidung bestätigt, mit der das Finanzgericht (FG) Münster die Steuerbarkeit von Leistungen eines Teilnehmers an einer Fernsehshow verneint hatte. Der Kläger nahm an einer Fernsehshow teil, bei der aus einer Reihe von Teilnehmern zwölf Kandidaten in ein Haus einzogen und durch Ausscheidungsspiele der Gewinner der Show ermittelt wurde. Nach den […]