Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Entscheidung bestätigt, mit der das Finanzgericht (FG) Münster die Steuerbarkeit von Leistungen eines Teilnehmers an einer Fernsehshow verneint hatte.
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.