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Fernsehshow-Teilnehmer

Leistungen eines Fernsehshow-Teilnehmers sind nicht steuerbar

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Entscheidung bestätigt, mit der das Finanzgericht (FG) Münster die Steuerbarkeit von Leistungen eines Teilnehmers an einer Fernsehshow verneint hatte.