Seit März 2015 bearbeitet die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bundesweit alle Inkasso-Fälle, die Kindergeld betreffen. Die Behörde entscheidet unter anderem über Anträge auf Stundung und Erlass von Kindergeldrückforderungsansprüchen. Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf ist der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen hierzu nicht berechtigt.
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.