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Familienkasse

Inkasso-Service der Familienkassen ist unzureichend geregelt

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Seit März 2015 bearbeitet die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bundesweit alle Inkasso-Fälle, die Kindergeld betreffen. Die Behörde entscheidet unter anderem über Anträge auf Stundung und Erlass von Kindergeldrückforderungsansprüchen. Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf ist der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen hierzu nicht berechtigt.