Tag

EU

Approbation nur bei Gleichwertigkeit außerhalb der EU erworbenen ärztlichen Ausbildungsnachweises

/ / /
Ein außerhalb der Europäischen Union ausgebildeter Arzt hat nur dann Anspruch auf Erteilung einer Approbation ohne weitere Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland, wenn eine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Hierzu bedarf es regelmäßig unter anderem insbesondere der Vorlage eines individualisierten Curriculums hinsichtlich der universitären Ausbildung im Ausland. Dies ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Trier […]