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Zu Unrecht gezahltes Kindergeld: Vater trotz Auszahlung an Mutter erstattungspflichtig

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Ein Vater muss zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat. Dies hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden.