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Ermessensausübung

Verzögerungsgeld: Muss ermessensgerecht sein

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Das Finanzgericht (FG) Münster hat zur Frage der Ermessensausübung bei Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Absatz 2b Abgabenordnung wegen Nichteinräumung eines Datenzugriffs Stellung genommen und entschieden, dass die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes ermessengerecht sein muss.