Mit einem neuen Schreiben zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aktualisiert und ersetzt das Bundesfinanzministerium (BMF) ab dem Kalenderjahr 2019 sein früheres Schreiben vom 07.08.2013 (BStBl I S. 951).
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.