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ELStAM-Bildung

Fehleranfälligkeit bei ELStAM-Bildung: Neues BMF-Schreiben soll abhelfen

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Mit einem neuen Schreiben zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aktualisiert und ersetzt das Bundesfinanzministerium (BMF) ab dem Kalenderjahr 2019 sein früheres Schreiben vom 07.08.2013 (BStBl I S. 951).