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Elektromobil

Behinderte Menschen haben auch im ländlichen Raum keinen regelhaften Anspruch gegen Krankenkasse auf schnelleres Elektromobil

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Auch im ländlichen Raum hat die Krankenkasse bei Menschen mit Behinderung nur ein Grundbedürfnis an Mobilität ohne Zusatzkosten zu decken. Dies hat das Sozialgericht (SG) Aurich in einem Fall entschieden, der sich im Landkreis Aurich – Norden ereignet hatte.